Grundsätze für Artenzusammensetzung und genetische Vielfalt von Pflanz-, Saat- und Schnittgut im Naturschutz

Holderegger R. (2024) Grundsätze für Artenzusammensetzung und genetische Vielfalt von Pflanz-, Saat- und Schnittgut im Naturschutz. Merkbl. Prax. 77. 12 S. doi.org/10.55419/wsl:37132
Kurzzusammenfassung ¶
Ziel des Naturschutzes in der Schweiz ist, die Biodiversität in ihrer typischen regionalen Ausprägung zu erhalten. Für (Wieder-)Ansiedlungen und Ansaaten werden Pflanz- und Saatgut sowie bei Direktbegrünungen Schnittgut eingesetzt. Dabei ist es ein wichtiges Anliegen, die regionaltypische Artenzusammensetzung und genetische Vielfalt zu erhalten. Bei der Verwendung von Pflanz-, Saat-und Schnittgut gilt es, floristisch-ökologische wie auch genetische Erkenntnisse zu beachten.
Allgemeine Grundsätze
Bei der Bestimmung der Herkunft von Pflanz-, Saat- und Schnittgut und dessen Ausbringen sollten folgende allgemeinen Grundsätze berücksichtigt werden:
- Natürliche Verbreitungsgebiete der Arten und Lebensräume für die Auswahl von Herkünften und beim Ausbringen berücksichtigen.
- Regionen mit ökologisch einheitlichen Bedingungen für Lebensräume und Arten festlegen. Die biogeografischen Regionen der Schweiz sind ein Hilfsmittel, müssen aber mithilfe ökologischer und floristischer Kenntnisse präzisiert werden.
- Innerhalb ökologisch einheitlicher Regionen verschiedene und abwechselnde Herkünfte für Saatgut, für Samen einzelner Arten sowie für Spenderflächen bei Direktbegrünungen und Drusch verwenden.
- Bei allen Anwendungen mindestens die 50/500-Regel berücksichtigen.
- Herkunft und Ausbringen genau (digital) protokollieren.
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